define('DISALLOW_FILE_EDIT', true); define('DISALLOW_FILE_MODS', true);{"id":78,"date":"2021-10-23T11:17:24","date_gmt":"2021-10-23T11:17:24","guid":{"rendered":"http:\/\/markus-kemper.de\/?page_id=78"},"modified":"2021-10-23T11:26:35","modified_gmt":"2021-10-23T11:26:35","slug":"so-wird-gewaehlt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/markus-kemper.de\/?page_id=78","title":{"rendered":"So wird gew\u00e4hlt"},"content":{"rendered":"\n
Am 6. und 7. November finden zeitgleich die Wahlen zur Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat statt.<\/p>\n\n\n\n
Das Wahllokal in der Turmkapelle der Kirche ist zu den folgenden Zeiten ge\u00f6ffnet: Kirchenvorstand (blauer Wahlzettel): <\/strong>Von den 5 Kandidatinnen und Kandidaten sind 4 Personen zu w\u00e4hlen. Auf dem WahlzetteIn unserer Gemeinde kann jede\/ jeder Wahlbe\u00adrechtigte bis zu<\/strong> 4<\/strong> Personen w\u00e4hlen. Der W\u00e4h\u00adler kreuzt auf dem Stimmzettel den Namen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten an, denen er seine Stimme geben m\u00f6chte. Die n\u00e4heren Angaben auf dem Stimmzettel sind zu beachten. Ung\u00fcltig sind Stimmzettel, auf denen mehr als 4<\/strong> Namen angekreuzt sind, ebenso sind Stimmzettel mit sonstigen Zus\u00e4tzen un\u00adg\u00fcltig. Pfarrgemeinderat (gr\u00fcner Wahlzettel):<\/strong> Von den 8 Kandidatinnen und Kandidaten sind 6 Personen zu w\u00e4hlen. Auf dem WahlzetteIn unserer Gemeinde kann jede\/ jeder Wahlbe\u00adrechtigte bis zu<\/strong> 6<\/strong> Personen w\u00e4hlen. Der W\u00e4h\u00adler kreuzt auf dem Stimmzettel den Namen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten an, denen er seine Stimme geben m\u00f6chte. Die n\u00e4heren Angaben auf dem Stimmzettel sind zu beachten. Ung\u00fcltig sind Stimmzettel, auf denen mehr als 6<\/strong> Namen angekreuzt sind, ebenso sind Stimmzettel mit sonstigen Zus\u00e4tzen un\u00adg\u00fcltig.
Samstag, 6. November<\/strong>
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
16.00 Uhr bis 18.15 Uhr
Sonntag, 7. November<\/strong>
10.00 Uhr bis 12.15 Uhr<\/p>\n\n\n\n
Wahlbererchtigt sind alle Gemeindemitglieder ab dem 18. Lebensjahr.<\/strong><\/p>\n\n\n\n
Wahlbererchtigt sind alle Gemeindemitglieder ab dem 14. Lebensjahr.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n