Der Pfarrgemeinderat (oder auch kurz: PGR) verbindet zwei Funktionen: Er berät auf Ebene der Pfarrgemeinde den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm als Leiter zukommen. Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ für das Apostolat der Laien. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.
„Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde war. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum verfolgt er, unter Wahrung der Eigenständigkeit der örtlichen Pfarrgemeinde, insbesondere durch Mitwirkung in den Gremien des Pastoralen Raumes.“
Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn, §2
„Dies bedeutet insbesondere die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrgemeinde wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.“
Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn, §3
So ist der Pfarrgemeinderat:
+ Ausdruck der gemeinsamen Sendung aller Christen
+ das Gremium der pastoralen Mitverantwortung
+ ein Forum, das Kräfte zusammenführt