So wird gewählt

Am 6. und 7. November finden zeitgleich die Wahlen zur Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat statt.

Das Wahllokal in der Turmkapelle der Kirche ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Samstag, 6. November
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
16.00 Uhr bis 18.15 Uhr
Sonntag, 7. November
10.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Kirchenvorstand (blauer Wahlzettel): Von den 5 Kandidatinnen und Kandidaten sind 4 Personen zu wählen. Auf dem WahlzetteIn unserer Gemeinde kann jede/ jeder Wahlbe­rechtigte bis zu 4 Personen wählen. Der Wäh­ler kreuzt auf dem Stimmzettel den Namen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten an, denen er seine Stimme geben möchte. Die näheren Angaben auf dem Stimmzettel sind zu beachten. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr als 4 Namen angekreuzt sind, ebenso sind Stimmzettel mit sonstigen Zusätzen un­gültig.
Wahlbererchtigt sind alle Gemeindemitglieder ab dem 18. Lebensjahr.

Pfarrgemeinderat (grüner Wahlzettel): Von den 8 Kandidatinnen und Kandidaten sind 6 Personen zu wählen. Auf dem WahlzetteIn unserer Gemeinde kann jede/ jeder Wahlbe­rechtigte bis zu 6 Personen wählen. Der Wäh­ler kreuzt auf dem Stimmzettel den Namen derjenigen Kandidatinnen und Kandidaten an, denen er seine Stimme geben möchte. Die näheren Angaben auf dem Stimmzettel sind zu beachten. Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr als 6 Namen angekreuzt sind, ebenso sind Stimmzettel mit sonstigen Zusätzen un­gültig.
Wahlbererchtigt sind alle Gemeindemitglieder ab dem 14. Lebensjahr.

Auch Briefwahl ist möglich, weitere Einzelheiten dazu finden sie hier.