Die gewählten Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderates

Das Ergebnis der Wahlen zum Pfarrgemeinderat liegt vor. Von den acht Kandidatinnen und Kandidaten wurden die folgenden sechs Personen gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

Elisabeth Adler

Petra Hesse

Markus Kemper

Heinz-Paul Luig

Corina Schiene

Mathilde Wulf

Abgegebene Stimmen: 142 ; das entspricht einer Wahlbeteiligung von 4,06 %.

Das Wahlergebnis hängt in den Schaukästen an Kirche und Gemeindehaus aus, Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von einer Woche nach dem Wahlsonntag bis zum 14.11.2021 schriftlich unter Angabe von Gründen an das Pfarramt St. Walburgis, Walburgisstraße 3, 58706 Menden eingereicht werden.

Wir Danken allen Kandidatinnen und Kandidaten für Ihre Bereitschaft, für den Kirchenvorstand bzw. den Pfarrgemeinderat zu kandidieren und allen Wählerinnen und Wählern für ihre Unterstützung!

St. Walburgis hat gewählt – Die Ergebnisse für den Kirchenvorstand

Das Ergebnis der Wahlen zum Kirchenvorstand liegt vor. Von den fünf Kandidatinnen und Kandidaten wurden die folgenden vier Personen gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

Dieter Dehen

Stefan Korte

Annemarie Rosenberg

Patrick Sander

Abgegebene Stimmen: 144; das entspricht einer Wahlbeteiligung von 4,08 %.

Bis 2024 gehören dem KV ferne noch die folgenden Personen an: Andreas Hesse, Markus Kemper, Veronika Spieler und Josef Wulf.

Das Wahlergebnis hängt in den Schaukästen an Kirche und Gemeindehaus aus, Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahlsonntag bis zum 21.11.2021 schriftlich unter Angabe von Gründen beim bisherigen Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Walburgis, Walburgisstraße 3, 58706 Menden eingelegt werden.

Wahlergebnisse

Noch bis 12.15 Uhr haben Sie heute die Möglichkeit Ihre Stimme abzugeben (Briefwahlunterlagen müssen bis 12.00 Uhr abgegeben werden)!

Sobald die einzelnen Ergebnisse feststehen, werden wir diese am frühen Nachmittag an dieser Stelle veröffentlichen …

Wählen – mitbestimmen – jetzt!

Nutzen Sie an diesem Wochenende Ihr Recht und wählen Sie Ihre Kandidatinnen und Kandidaten für KV und PGR.

Das Wahllokal in der Turmkapelle der Walburgiskirche ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Samstag, 06.11. | 10.00 Uhr – 12.00 Uhr | 16.00 Uhr – 18.15 Uhr

Sonntag, 07.11. | 10.00 Uhr – 12.15 Uhr

Wichtig: Im Wahllokal gilt Maskenpflicht!

Briefwahlunterlagen werfen Sie bitte bis Sonntag, 07.11., 12.00 Uhr in den Briefkasten des Pfarrhauses, Walburgisstr. 3 ein!

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Bestimmen Sie mit!

Am 6. und 7. November finden in allen Gemeinden des Erzbistum Paderborn Wahlen zu Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat statt. Auf dieser Internetseite möchten wir Ihnen die Kandidatinnen und Kandidaten der Walburgisgemeinde in Menden genauer vorstellen und Ihnen alle relevanten und interessanten Informationen rund um die Wahl zukommen lassen.

Die Wahl der Gemeindegremien gibt allen Katholiken die Möglichkeit, ihre Kirche aktiv mitzugestalten. Das Recht, die Gemeinde, die Pfarrei mitzugestalten, sollte jede und jeder nutzen. Die Teilnahme an der Wahl kann die Personen, die sich vor Ort einsetzen, den Rücken stärken. Sie kann zeigen, dass jede und jeder, der wählt, ein verantwortlicher Teil dieser Glaubensgemeinschaft sein will.

Wo gibt es in der Kirche Gremien, die nach demokratischen Grundsätzen zusammengesetzt sind und auch so arbeiten? Ziemlich schnell stößt man hier – neben den Verbänden – auf die Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte. Und doch ist deren Image vielleicht nicht immer das Beste. „Nur beratend“ kann man oft hören. „Am Ende entscheidet doch der Pfarrer.“ Was ist also demokratisch an Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat? Die Gremien beruhen auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes und Gemeinschaft, wie es das Zweite Vatikanische Konzil entworfen hat. Auf Pfarreiebene sind es die Gremien, in denen die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie vernetzt und aufeinander bezogen werden. Sie können als Kommunikationsräume verstanden werden, in denen – ausgehend von den Zeichen der Zeit – inspirierende Fragen gestellt werden und um zukunftsfähige Antworten gerungen wird. Besonders in unserer Walburgisgemeinde ist, dass die beiden Gremien sehr eng miteinander und auch zusammen arbeiten. Mitglieder beider Gremien nehmen an der jeweiligen anderen Sitzung teil und es gibt einen dauerhaften Austausch zwischen allen Mitgliedern.

Im Pfarrgemeinderat laufen die Fäden des ehrenamtlichen Engagements zusammen. Hier gibt es den Überblick über alle Gruppen und Aktivitäten. Hier wird die Kommunikation zwischen allen Feldern des Engagements sichergestellt. Der Kirchenvorstand kümmert sich um die Organisation und Verwaltung unserer Gemeinde.  Er schafft die Rahmenbedingungen, damit wir gemeinsam Gemeinde, Gemeinschaft der Glaubenden vor Ort sein können. PGR und KV – hier, im Kreativfeld engagierter Christen, entstehen viele gute Ideen. Deshalb sind die beiden Gremien so wichtig.

Nur eigenständige und starke Gremien sichern auch in Zukunft die Eigenständigkeit unserer Gemeinde. – Nutzen Sie daher Ihr Recht auf Mitbestimmung – nehmen Sie am 6. und 7. November an den Wahlen zu Kirchenvorstand und PGR teil!

Stichwort: KV

In allen Kirchengemeinden des Erzbistums Paderborn gibt es einen Kirchenvorstand (KV), der von den Gemeindemitgliedern gewählt wird. Der Kirchenvorstand ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig.

Auf diese Weise unterstützt er sie bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe – neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung – insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien des Pastoralverbundes hinzu, dem die Kirchengemeinde angehört. Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstands ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

Rechtsgrundlage für die Arbeit des Kirchenvorstands ist das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (externer Link) vom 24.07.1924.

Stichwort: PGR

Der Pfarrgemeinderat (oder auch kurz: PGR) verbindet zwei Funktionen: Er berät auf Ebene der Pfarrgemeinde den Pfarrer in den spezifischen Aufgaben, die ihm als Leiter zukommen. Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ für das Apostolat der Laien. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind.

„Der Pfarrgemeinderat trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Pfarrgemeinde im Rahmen des Pastoralen Raumes in besonderer Weise mit. Zusammen mit dem Pfarrer, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Pfarrgemeinde war. Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Die gemeinsamen Aufgaben im Pastoralen Raum verfolgt er, unter Wahrung der Eigenständigkeit der örtlichen Pfarrgemeinde, insbesondere durch Mitwirkung in den Gremien des Pastoralen Raumes.“

Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn, §2

„Dies bedeutet insbesondere die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrgemeinde wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.“

Statut der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Paderborn, §3

So ist der Pfarrgemeinderat:
+ Ausdruck der gemeinsamen Sendung aller Christen
+ das Gremium der pastoralen Mitverantwortung
+ ein Forum, das Kräfte zusammenführt

Damit Gemeinde Zukunft hat …

Vier Personen sind für den Kirchenvorstand zu wählen:

Der Kirchenvorstand
+ ist ein Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindemitglieder,
+ verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde,
+ dient so der Kirchengemeinde zur Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben.

Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für
+ die Haushalte der Gemeinde und ihrer Einrichtungen,
+ Personalangelegenheiten,
+ die Finanzierung und Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.

Neben dem Leiter des Pastoralverbundes gehören dem Kirchenvorstand St. Walburgis acht Gemeindemitglieder an, hiervon sind diesmal vier Kandidatinnen und Kandidaten für eine Dauer von sechs Jahren neu zu wählen. Die in der Wahl am 6./7. November zu wählenden Mitglieder gehören dem Gremium also bis November 2027 an.

Bis November 2024 gehören dem Gremium ferner die folgenden Mitglieder an: Andreas Hesse, Markus Kemper, Josef Wulf und Veronika Spieler.

Nur starke Gremien garantieren selbstständige Gemeinden. Helfen Sie mit, dass Walburgis weiterhin „Kirche vor Ort“ ist und bleibt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand stellen wir Ihnen folgend genauer vor: weiter

Jede Stimme zählt – IHRE ist entscheidend!

8 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich Ihrer Wahl für den Pfarrgemeinderat

Im Pfarrgemeinderat laufen die Fäden des ehrenamtlichen Engagements innerhalb einer Gemeinde zusammen.


Hier …
… gibt es den Überblick über alle Gruppen und Aktivitäten.
… wird die Kommunikation zwischen allen Feldern des Engagements sichergestellt.
… werden die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie vernetzt und aufeinander bezogen.

Dem Pfarrgemeiderat St. Walburgis gehören insgesamt 9 Personen an:
+ 6 in freier und geheimer Wahl gewählte Mitglieder
+ 2 berufene Mitglieder
+ 1 Vertreter bzw. Vertreterin des Pastoralteams

Die acht Kandidatinnen und Kandidaten stellen wir Ihnen folgend genauer vor: weiter